Sprüche 2,17

Sprüche 2,17
welche den Vertrauten ihrer Jugend verlässt und den Bund ihres Gottes1) vergisst.

Die Übeltäter verlassen die geraden Pfade (Sprüche 2,13) und die Ehebrecherin verlässt den Vertrauten ihrer Jugend. Sie will fremdgehen und muss dazu bewusst vergessen, was sie am Tag ihrer Hochzeit vor Gott versprochen hat. Die Ehe ist ein Bund zwischen einem Mann und einer Frau, die sich lebenslange Treue und Liebe versprechen (Maleachi 2,14.16). Wie bei allen Bundesschlüssen fließt Blut, wenn in der Hochzeitsnacht das Jungfernhäutchen reißt und den Weg zum intimsten Ausdruck von Einheit freigibt (vgl. 5Mose 22,14.17). Ehebruch ist ein doppeltes Wegwenden: weg von meinem Ehepartner und weg von Gott. Niemand kann an Gott festhalten, wenn er sich aus der Beziehung zu seinem Ehepartner verabschiedet, weil Gottes Ideal von Ehe - wie es sich z.B. im Hohelied findet2) - darin besteht, dass sich zwei Partner emotional und willentlich aneinander verlieren. Wer mit Sulamith sagen kann, „ich gehöre meinem Geliebten und mein Geliebter gehört mir“ (Hohelied 6,3), der hat sich mit Haut und Haaren an den Partner verschenkt. Eine Frau3), die fremdgeht, tut dies mit dem ersten Gedanken an einen anderen Mann (Matthäus 5,28), lange bevor daraus ein Flirt mit dem netten Typen an der Bar oder ein Seitensprung mit dem Arbeitskollegen während einer Dienstreise wird. Die Ehebrecherin ist gefährlich, weil sie keine moralischen Schranken kennt und ihr weder der eigene Ehemann noch Gott etwas bedeuten. Sie lauert wie ein Räuber auf Beute und wird denen zur Falle, die sich nicht warnen lassen (vgl. Sprüche 23,27.28).

Nur für Verheiratete: Passen Sulamiths Worte, „ich gehöre meinem Geliebten und mein Geliebter gehört mir“, noch auf deine Einstellung zu deinem Ehepartner?



1)
Gemeint ist der Ehebund, dessen Urheber Gott ist, und den sie vor Gott mit ihrem Ehemann geschlossen hat (vgl. Maleachi 2,14).
2)
Vgl. meine Ausführungen auf www.frogwords.de/hohelied: „Crashkurs Leidenschaft“
3)
Und auch wenn der Vers auf die Ehebrecherin abstellt, gilt das Gesagte natürlich prinzipiell immer auch für den Ehebrecher (vgl. Hebräer 13,4).