Sprüche 25,10

Sprüche 25,9.10

Führe deinen Rechtsstreit mit deinem Nächsten, aber enthülle nicht das Geheimnis eines anderen; *damit dich nicht beschämt, wer es hört, und dein übler Ruf nicht mehr weicht.

Wer in einen Rechtsstreit eintritt, muss wissen, dass er nicht alles vor Gericht verwenden darf, was er über seinen Prozessgegner weiß. Geheimnisse, die man sich in guten Tagen anvertraut hat, dürfen auch in den bösen Tagen nicht gegen den Freund, der zum Feind wurde, verwandt werden. Ein Geheimnis muss geheim bleiben. Die Privatsphäre muss geschützt werden. Und das nicht nur, weil man das Versprechen der Geheimhaltung bricht1), sondern weil so ein Verhalten den beschämt, der ein Geheimnis ausplaudert. Wird in der Öffentlichkeit eines Gerichtsverfahrens deutlich, dass eine der Prozessparteien schmutzige Wäsche wäscht, indem sie es an Verschwiegenheit mangeln lässt oder Klatsch verbreitet, so wird sie den damit verbundenen üblen Ruf einer Tratschtante oder eines Verleumders (vgl. Sprüche 11,13) auch später nicht mehr los.

Bist du ein verschwiegener Mensch? Sind Geheimnisse bei dir sicher? Redest du manchmal über vertrauliche Angelegenheiten?



1)
Ein Versprechen, das m.E. nicht explizit gegeben werden muss, sondern oft genug auch implizit in einer Unterhaltung enthalten ist. Was privat besprochen wurde, geht nur die etwas an, die bei dem Gespräch dabei waren. Und das umso mehr je vertraulicher das Gespräch oder das Thema waren.