Sprüche 17,8

Sprüche 17,8

Ein Zauberstein1) ist das Bestechungsgeschenk in den Augen seines Besitzers;
an wen auch immer er sich wendet, <er denkt,2)> er wird Erfolg haben.

Das Bestechungsgeschenk wird in der Bibel immer wieder als Mittel beschrieben, um Rechtsprechung zu manipulieren (2Mose 23,8; 1Samuel 8,3). Die Reichen verwenden ihren Wohlstand, um sich ein passendes Urteil zu erkaufen und die Armen auszubeuten (Psalm 15,5; Jesaja 5,23) 3). In den Augen seines Besitzers wird das Bestechungsgeschenk zu einem Zauberstein, einem Mittel, sich aus jeder misslichen Situation herauszumogeln. Er glaubt, sich die Gunst der Richter erkaufen und die Wahrheit nach Lust und Laune beugen zu können. Aber darin irrt er! Die „magische“ Wirkung eines Bestechungsgeschenks existiert nur in seiner Vorstellung 4). Nicht jeder Richter ist käuflich 5)! Er mag denken, dass es immer Erfolg haben wird, aber das ist ein Irrtum. Wohlstand ist kein Ersatz für Weisheit, Charakter oder ein gerechtes Leben.

Was kann man anstelle eines Bestechungsgeschenkes einsetzen, um das Urteil von Menschen zu manipulieren? Tust du das?



1)
W. Stein der Gnade o. ein Stein, der Gunst wirkt.
2)
Es ist im Buch der Sprüche kaum anzunehmen, dass die zweite Zeile ausdrücken möchte, dass sich die Beugung von Recht durch Bestechung immer auszahlt! Die Formulierung in seinen Augen muss in Zeile B hineingedacht werden, ausgedrückt durch „denkt“. Zeile B ist ironisch gemeint (vgl. Sprüche 9,16; 18,11).
3)
Gott hasst das Bestechungsgeschenk, weil es seinem Charakter widerspricht. Er selbst bevorzugt niemand und nimmt kein Bestechungsgeschenk an (5Mose 10,17). Stattdessen schafft er der Waise, der Witwe und dem Fremden Recht (5Mose 10,18) und fordert dasselbe von seinem Volk.
4)
Der Begriff in seinen Augen steht für den Selbstbetrug des Narren (Sprüche 12,15; vgl. Sprüche 16,2; 26,12; 30,12).
5)
Auch wenn es manch einer zu allen Zeiten der Geschichte war! In assyrischen Tontafeln wird Bestechung der Richter als „legale“ Praxis beschrieben. Die Gerichte traten nur in Aktion, wenn das Bestechungsgeschenk nicht hoch genug ausfiel. (Waltke, Band 2, S. 49, FN 87)