Ein Gemeindeausschluss kann nur bei grober Sünde vollzogen werden. Grobe Sünde umfasst nach 1Korinther 5,11 jede Form von sexueller Unmoral (Unzucht), Habsucht, Götzendienst, dauerhaftes schlechtes Reden (Lästerung), unmäßiger Alkoholkonsum (Trunkenbold) oder Gewaltverbrechen (Räuber). Ich denke nicht, dass die Liste vollständig ist, aber sie zeigt, worum es geht. Es muss sich um eine „grobe“ Sünde handeln, die den Anspruch, Christ zu sein, offensichtlich durchstreicht. Ein Ausschluss darf nicht aufgrund von Befindlichkeiten (Fragen der Mode, der Musik, des Anbetungsstils, der Endzeitauffassung…) erfolgen.
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