In 5Mose25,5.6: Wird die Schwagerehe beschrieben. Stirbt ein Mann und hat keine Nachkommen, soll sein Bruder die Witwe heiraten. Der erstgeborene Sohn aus dieser Verbindung soll dann den Namen des Verstorbenen weiterführen und ist dann als sein „Erstgeborener“ erbberechtigt. So bleibt der Familienname erhalten und der Besitz bleibt ebenso in der Familie.
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