Gott hält die Zusagen, die er macht (vgl. diverse Verheißungen und ihre Erfüllung z. B. 1Könige 3,6.9.12; 5,9.10.26), und erwartet von uns dasselbe.
Menschen können Gott besondere Versprechen (Gelübde) geben, um ihren Glauben auf besondere Weise zum Ausdruck zu bringen (3Mose 27,2; 4Mose 6,2; 29,39; 1Samuel 1,11…).
Auch im Neuen Testament findet sich die Praxis der Gelübde (Apostelgeschichte 18,18; 21,23).
Das Aussprechen von Gelübden soll sorgfältig bedacht sein und nicht vorschnell erfolgen (Sprüche 20,25). Es ist besser, Gott nichts zu versprechen, als schnell ein Gelübde abzulegen und es dann nicht zu erfüllen (5Mose 23,23.24; Prediger 5,4). Wer ein Gelübde ablegt, soll mit der Erfüllung nicht warten (5Mose 23,22; Prediger 5,3).
Gelübde sind Teil der Anbetung und unterstreichen (neben dem Fasten) die Ernsthaftigkeit des Bittens (Psalm 61,2.6.9; 76,12).
Gelübde sind ein Ausdruck des Dankes und der Ehrfurcht (Jona 1,16; Richter 11,30ff).
Besteht das Gelübde in einem Geldopfer, darf das Geld nicht unredlich erworben sein (5Mose 23,19).