Nein, ein Widerspruch liegt hier nicht vor. Der Autor bedient sich einer vollkommen legitimen literarischen Freiheit, wenn er hier eine Kurzformel als Zusammenfassung des trinitarischen Taufauftrags bringt. Außerdem spielt es inhaltlich keine Rolle, weil eine Taufe im Namen, d.h. im Auftrag (oder Autorität), des Sohnes alle Personen Gottes mit einschließt. Dreieinigkeit darf nicht mit einem Dreigottglauben verwechselt werden. Was im Namen des Sohnes geschieht, bezieht deshalb auch den Vater und den Heiligen Geist mit ein. Gott ist EINER! Siehe auch Exkurs 1.