Diese Ehen müssen aufgelöst werden, weil sie grundsätzlich verboten sind (5Mose 7,1-4). Gott sieht die Gefahr, dass die fremden Frauen mit ihrem Götzendienst das Volk zurück in den Aberglauben führen (vgl. Nehemia 13,23-27). Auch 1Korinther 7 ist nicht grundsätzlich für eine Ehe mit Ungläubigen. Zum einen soll ein Christ nur einen Christen heiraten (1Korinther 7,39 „im Herrn“), zum anderen soll es zwischen den Partnern nach der Bekehrung des einen ein Gespräch geben, ob ein gemeinsamer Weg überhaupt möglich ist. Nur wenn der ungläubige Partner einwilligt, d.h. die Veränderungen, die sich durch die Bekehrung des Ehepartners ergeben, akzeptiert, ist eine „Mischehe“ sinnvoll.
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